Hausordnung

in der aktuellen Fassung

Zuletzt geändert am:

16. März 2026

§1 In allen Räumen besteht Rauchverbot.

§2 Alle Räume zur allgemeinen Benutzung werden gesaugt, aufgeräumt und ordentlich hinterlassen.

§3 Die verbrauchten Holzvorräte sind aus dem vorhandenen Holzlager zu ergänzen.

§4 Die Anwesenheit von Gästen ist nur in Begleitung von Familienangehörigen zulässig.

§5 Die Weitergabe des Hausschlüssels darf nur an Familienmitglieder erfolgen.

§6 Die Mitnahme von Gegenständen kann in Abstimmung mit Familienangehörigen mit Mehrheitsbeschluß erfolgen.

§7 Wäsche des allgemeinen Bedarfs wird eigenständig innerhalb des Aufenthalts gewaschen, getrocknet und an seinen Ursprungsplatz gebracht.

§8a entfällt.

§8b entfällt.

§9a Vor bzw. bei Anreise ist das Formular der Checkliste mit Namen, Datum und Personenzahl abzuzeichnen.

§9b Bei Abreise ist die Checkliste abzuarbeiten und gegenzuzeichnen.

§10 Die Gebrauchsanweisungen für alle Arten von Geräten sind zu beachten.

§11 Kleinere Reparaturen werden nach persönlichen Möglichkeiten durchgeführt, wobei Reparaturmaterial bis zu vertretbaren Beiträgen billigst beschafft und abgerechnet werden kann. Umfangreichere Reparaturen werden behelfsmäßig ausgeführt und einem Gesellschaftsmitglied angezeigt.

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